Platzordnung

 

Oldtimerfahrzeuge  müssen mindestens  30  Jahre alt sein!

 

 

 

Veranstalter

  • Veranstalter ist der Oldtimerclub Bohlenbergerfeld e.V.

 

Verkehr

  • Auf dem Veranstaltungsgelände ist Schritttempo vorgeschrieben. Das Fahren ohne Führerschein, sowie das Fahren unter Alkoholeinfluss ist verboten. Bei schlechten Platzverhältnissen sind unnötige Fahrten zu unterlassen. Beifahrer dürfen nur auf dafür vorgesehnen Sitzplätzen mitfahren. Die Aktionsstrecke darf ausdrücklich nur während der Öffnungszeiten befahren werden. Es gilt die StVO!

 

Umweltschutz

  • Tankvorgänge / Ölwechsel sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verboten. Im Schadensfall werden Ölbindemittel und Auffangwannen kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

Stromversorgung

  • Es besteht kein Anspruch auf Stromversorgung, die Anzahl der E-Anschlüsse ist begrenzt. Der Veranstalter behält sich vor, bei Überlastung die Stromversorgung teilweise oder komplett abzuschalten.

 

Nachtruhe

  • Die Nachtruhe dauert von 22:00 Uhr – 08:00 Uhr. Im Interesse aller Gäste ist ruhestörender Lärm grundsätzlich zu unterlassen.            

 

 

Haftungsausschluss

 

Die Teilnahme oder der Besuch an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.

 

Dies gilt insbesondere für:

  • das Betreten bzw. Befahren des Veranstaltungsgeländes und der Parkplätze
  • das Betreten bzw. Befahren der Aktionsstrecke
  • Nutzung der darauf befindlichen Einrichtungen

 

Der Teilnehmer übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verfolgung für alle von ihm und seinem Fahrzeug verursachten Schäden (z.B. Personen-, Sach- und Folgeschäden)

und erklärt ausdrücklich:

  • im Besitz einer für ihn gültigen Fahrerlaubnis zu sein
  • für ausreichend Haftpflicht-, Unfall-, Kranken-Versicherungsschutz selbst gesorgt zu haben
  • den Anweisungen der Organisatoren und deren Helfer Folge zu leisten.

 

Der Teilnehmer verzichtet, für alle im Zusammenhang mit dem Oldtimertreffen erlittenen Unfälle oder Schäden, auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffe gegen die Organisatoren, den Eigentümer des Geländes sowie gegen Beschäftigte und Helfer, die mit der Durchführung in Verbindung stehen.

 

Der Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher, als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

 

Die Anerkennung des Haftungsausschlusses erfolgt mittels öffentlichen Aushanges, sowie auf der Homepage des Oldtimerclubs Bohlenbergerfeld auf www.oc-bfeld.de und wird mit Betreten bzw. Befahren des Veranstaltungsgeländes wirksam.

 

Nichtbeachtung der Platzordnung führt zu Platzverweis!

 

 

Bohlenbergerfeld, 26.08.2024                                                                       

 

Der Vorstand

 

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